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Aufsicht und Tranparenz
Die von der HPV verwalteten Versorgungseinrichtungen stehen unter strenger Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Neue Tarife der von ihr betreuten Hamburger Pensionskassen (HPK und HPR) werden vorab von der BaFin genehmigt. Die Vermögensanlage der Hamburger Pensionskassen darf nur in engen gesetzlichen Grenzen erfolgen. Die zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen erforderlichen Vermögenswerte sind in einem konkursfesten Sicherungsvermögen enthalten, aus dem sie nur im Falle der Freigabe durch einen besonders bestellten Treuhänder entnommen werden dürfen. Über die korrekte Berechnung der Versorgungsverpflichtungen wacht der Verantwortliche Aktuar. Außerdem werden die Pensionskassen jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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