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Aufsicht und Tranparenz

Die von der HPV verwalteten Versorgungseinrichtungen stehen unter strenger Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Neue Tarife der von ihr betreuten Hamburger Pensionskassen (HPK und HPR) werden vorab von der BaFin genehmigt. Die Vermögensanlage der Hamburger Pensionskassen darf nur in engen gesetzlichen Grenzen erfolgen. Die zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen erforderlichen Vermögenswerte sind in einem konkursfesten Sicherungsvermögen enthalten, aus dem sie nur im Falle der Freigabe durch einen besonders bestellten Treuhänder entnommen werden dürfen. Über die korrekte Berechnung der Versorgungsverpflichtungen wacht der Verantwortliche Aktuar. Außerdem werden die Pensionskassen jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.