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Aufsicht und Tranparenz
Die von der HPV verwalteten Versorgungseinrichtungen stehen unter strenger Aufsicht und Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Neue Tarife der von ihr betreuten Hamburger Pensionskassen (HPK und HPR) werden vorab von der BaFin genehmigt. Die Vermögensanlage der Hamburger Pensionskassen darf nur in engen gesetzlichen Grenzen erfolgen. Die zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen erforderlichen Vermögenswerte sind in einem konkursfesten Sicherungsvermögen enthalten, aus dem sie nur im Falle der Freigabe durch einen besonders bestellten Treuhänder entnommen werden dürfen. Über die korrekte Berechnung der Versorgungsverpflichtungen wacht der Verantwortliche Aktuar. Außerdem werden die Pensionskassen jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
Rente mit 67 |
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2012 beginnt der Einstieg in die Rente mit 67. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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