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Auslagerung von Versorgungszusagen

Während Pensionsrückstellungen früher als willkommene Möglichkeit der Innenfinanzierung galten, werden sie mittlerweile kritisch beurteilt. Insbesondere bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch Banken wirken sich Pensionsrückstellungen nachteilig aus. Eine derartige pauschale Betrachtungsweise ist zwar nicht gerechtfertigt, muss angesichts sich ändernder Finanzierungsbedingungen aber beachtet werden. Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich daher mit der Frage einer möglichen Auslagerung von Pensionsrückstellungen.

In einer besonderen Ausarbeitung behandeln wir die Möglichkeit zur Auslagerung von Direktzusagen z.B. auch im Falle der Betriebsveräußerung oder -stillegung.
  • Pensionstrusts
  • Pensionsfonds
  • Pensionsgesellschaften
  • Rentner-Unterstützungskasse.
Außerdem behandeln wir die neu geschaffenen Möglichkeiten, eine Bilanzkürzung nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz zu erreichen.

Wenn Sie sich für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen interessieren, haben wir für Mitgliedsunternehmen eine Ausarbeitung im Download hinterlegt. Wenn Sie kein Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse sind, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Pensionsservice zur Auslagerung

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