Impressum     Nutzungsbedingungen  
  Datentransfer     Kontakt     Rentnerportal     Vorsorgeportal  
Druckversion

Beitritt

Als Firmenpensionskasse sind wir unseren Mitgliedsunternehmen verpflichtet. Neue Mitgliedsunternehmen werden unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen:
  • Tarifgebundene Unternehmen der Ernährungswirtschaft werden in die Pensionskasse Ernährung und Genuss aufgenommen.
  • Tarifanwendende Handelsunternehmen werden direkt in die HPK aufgenommen.
  • Die Aufnahme Unternehmen anderer Branchen kann erfolgen, wenn der Arbeitgeber sich mit einer eigenen Leistung (Beitrag oder Zuschuss zur Entgeltumwandlung) an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung beteiligt.
  • Für Großunternehmen und andere Wirtschaftsbereiche können speziell zugeschnittene Vorsorgemodelle eingerichtet werden.
Durch diese Konzentration kann die HPK ihren Effizienzvorsprung wahren und ausbauen. Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu uns auf.