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Direktzusage
Bei der Direktzusage - auch Pensionszusage genannt - erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar eine Versorgungszusage und bildet dafür in seiner Bilanz Rückstellungen. Um sich vor unkalkulierbaren Finanzierungsrisiken und Belastungen zu schützen, sollte der Arbeitgeber nur streng aufwandsorientierte Pensionszusagen erteilen. Sie sind in unserm Modell zugleich steuersparend, indem sie dem Arbeitnehmer erlauben, unversteuerten und nicht mit Sozialabgaben belegten Barlohn in Versorgungslohn umzuwandeln.
Für nähere Informationen können Sie sich unsere Ausarbeitung Muster-Modell Pensionszusage aus dem Download herunterladen. Darin wird insbesondere die "fundierte Pensionszusage" eingehend erläutert.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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