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Direktzusage

Bei der Direktzusage - auch Pensionszusage genannt - erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar eine Versorgungszusage und bildet dafür in seiner Bilanz Rückstellungen. Um sich vor unkalkulierbaren Finanzierungsrisiken und Belastungen zu schützen, sollte der Arbeitgeber nur streng aufwandsorientierte Pensionszusagen erteilen. Sie sind in unserm Modell zugleich steuersparend, indem sie dem Arbeitnehmer erlauben, unversteuerten und nicht mit Sozialabgaben belegten Barlohn in Versorgungslohn umzuwandeln.

Für nähere Informationen können Sie sich unsere Ausarbeitung Muster-Modell Pensionszusage aus dem Download herunterladen. Darin wird insbesondere die "fundierte Pensionszusage" eingehend erläutert.