Wenn für Sie als Arbeitgeber bei der Entscheidung für ein Vorsorgemodell im Vordergrund steht, ... | ... empfehlen wir das Modell: |
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- die Finanzierung ohne jede lohnsteuerliche Belastung vorzunehmen, ...
| - Rückgedeckte Unterstützungskasse
- fundierte Pensionszusage
- Zeitwertkonten.
Bei diesen Modellen ist die Finanzierungsphase unbegrenzt steuerfrei.
Die Beiträge zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von der Lohnsteuer befreit; im Jahr 2010 sind dies 2.640 EUR (1. Fördergrenze). Darüber hinaus können weitere 1.800 EUR steuerfrei eingezahlt werden. Erst nach Überschreiten dieser 2. Fördergrenze unterliegen die Beiträge der allgemeinen Steuerpflicht. Beiträge bis zur 1. Fördergrenze sind auch sozialabgabenfrei. |
- eine flexible (z.B. ergebnisabhängige) Finanzierung zu ermöglichen, ...
| - Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Rückgedeckte Unterstützungskasse
- fundierte Pensionszusage
- Zeitwertkonten.
Diese Anforderung kann mittlerweile in allen Modellen realisiert werden. |
- eine Beeinflussung der eigenen Bilanz zu vermeiden, ...
| - Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Rückgedeckte
- Unterstützungskasse
Bei diesen Modellen erfolgt die Finanzierung außerhalb des Unternehmens. Bei der fundierten Pensionszusage bildet der Arbeitgeber dagegen mit steuerlicher Wirkung eine Pensionsrückstellung. |
- jeglichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ...
| Mit der Beitragszahlung sind alle Verwaltungsaufwendungen abgegolten.
Bei der fundierten Pensionszusage und der rückgedeckten Unterstützungskasse und in Zeitwertkonten entsteht für den Arbeitgeber unvermeidbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand, den er zwar sehr weitgehend auf einen externen Dienstleister auslagern kann, der ihn aber durch zwangsläufigen Abstimmungsaufwand in gewissem Umfang belasten wird. |
- die Zwangsbeiträge an den PSV zu vermeiden, ...
| - Pensionskasse
- Zeitwertkonten
Alle anderen Durchführungswege sind beitragspflichtig gegenüber dem Pensionssicherungsverein. |
- einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen, ...
| - Fundierte Pensionszusage
- Zeitwertkonten
- Pensionsfonds
die jeweils extern über einen Investmentfonds finanziert wird, der hinsichtlich der Vermögensanlage geringeren Beschränkungen unterliegt als eine Pensionskasse. Der Investmentfonds kann daher in risiko- und damit auch ertragreichere Vermögensanlagen investieren. |
- größtmögliche Sicherheit zu erreichen, ...
| - Pensionskasse
- Rückgedeckte Unterstützungskasse
In diesen beiden Durchführungswegen erfolgt die Finanzierung über eine Pensions-(Rückdeckungs)kasse, die der strengen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Das Vermögen ist in ein konkursfestes Sicherungsvermögen eingestellt und wird durch einen Treuhänder überwacht. Zusätzlich sorgt der Verantwortliche Aktuar dafür, dass alle eingegangenen Versorgungsverpflichtungen jederzeit durch ausreichendes Vermögen bedeckt sind. Die Trägerunternehmen der Pensionskasse haben weitgehende Einsichts- und Kontrollrechte. |
- eine hohe Fluktuation bei den Beschäftigten zu berücksichtigen, ...
| Das Pensionssparkonto ist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwaltungstechnisch höchst einfach abzuwickeln und kann vom Arbeitnehmer problemlos mitgenommen und privat oder mit einem neuen Arbeitgeber sogar aufgestockt werden. |
- den steuerlichen Aufwand zu gestalten und/oder Zusatzerträge zu erzielen, ...
| - Fundierte Pensionszusage.
Bei der fundierten Pensionszusage können Sie je nach Gestaltung den steuerlichen Aufwand in früheren Perioden geltend machen oder derartigen Aufwand in die Zukunft verschieben. Bei entsprechender Ausgestaltung ist es auch möglich, aus der Fondsfinanzierung Zusatzerträge zu erwirtschaften, die Sie nach Ihrer Wahl an die begünstigten Arbeitnehmer weiterreichen oder Ihrem Betriebsvermögen zuführen. |