Entscheidungshilfe

In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie die unserer Erfahrung nach wichtigsten Auswahlkriterien für Arbeitgeber aufgelistet und die vorgestellten Muster-Modelle Pensionskasse, rückgedeckte Unterstützungskasse, Direktzusage und Pensionsfonds anhand dieser Auswahlkriterien bewertet. Abschließend haben wir in einer weiteren Tabelle unsere Bewertungen zusammengefasst, so dass Sie auf einen Blick die jeweiligen Vorzüge, aber auch die mit dem jeweiligen Modell verbundenen Beschränkungen erkennen können.

Beratung

Die vorliegende Entscheidungshilfe soll Ihre Auswahl vorbereiten. Gern stehen wir Ihnen mit weiterführenden Hinweisen und Ratschlägen zur Seite. Auf Wunsch erhalten Sie kostengünstige Beratungsbausteine.


Wenn für Sie als Arbeitgeber bei der Entscheidung für ein Vorsorgemodell im Vordergrund steht, ...

... empfehlen wir das Modell:
  • die Finanzierung ohne jede lohnsteuerliche Belastung vorzunehmen, ...
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse 
  • Direktzusage
  • Zeitwertkonten.

Bei diesen Modellen ist die Finanzierungsphase unbegrenzt steuerfrei.

Die Beiträge zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von der Lohnsteuer befreit; im Jahr 2012 sind dies 2.688 EUR (1. Fördergrenze). Darüber hinaus können weitere 1.800 EUR steuerfrei eingezahlt werden. Erst nach Überschreiten dieser 2. Fördergrenze unterliegen die Beiträge der allgemeinen Steuerpflicht. Beiträge bis zur 1. Fördergrenze sind auch sozialabgabenfrei.

  • eine flexible (z.B. ergebnisabhängige) Finanzierung zu ermöglichen, ...
 
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse
  • Direktzusage
  • Zeitwertkonten.

Diese Anforderung kann mittlerweile in allen Modellen realisiert werden.

  • eine Beeinflussung der eigenen Bilanz zu vermeiden, ...
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse

Bei diesen Modellen erfolgt die Finanzierung außerhalb des Unternehmens. Bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber dagegen mit steuerlicher Wirkung eine Pensionsrückstellung.

  • jeglichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ...
  • Pensionskasse

Mit der Beitragszahlung sind alle Verwaltungsaufwendungen abgegolten.

Bei der Direktzusage und der rückgedeckten Unterstützungskasse und in Zeitwertkonten entsteht für den Arbeitgeber unvermeidbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand, den er zwar sehr weitgehend auf einen externen Dienstleister auslagern kann, der ihn aber durch zwangsläufigen Abstimmungsaufwand in gewissem Umfang belasten wird.  

  • die Zwangsbeiträge an den PSV zu vermeiden, ...
  • Pensionskasse
Alle anderen Durchführungswege sind beitragspflichtig gegenüber dem Pensionssicherungsverein.
  • einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen, ...
  • Direktzusage
die intern oder extern finanziert wird und keinen Beschränkungen unterliegt.
  • größtmögliche Sicherheit zu erreichen, ...
  • Pensionskasse 
  • Rückgedeckte Unterstützungskasse
In diesen beiden Durchführungswegen erfolgt die Finanzierung über eine Pensions-(Rückdeckungs)kasse, die der strengen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Das Vermögen ist in ein konkursfestes Sicherungsvermögen eingestellt und wird durch einen Treuhänder überwacht. Zusätzlich sorgt der Verantwortliche Aktuar dafür, dass alle eingegangenen Versorgungsverpflichtungen jederzeit durch ausreichendes Vermögen bedeckt sind. Die Trägerunternehmen der Pensionskasse haben weitgehende Einsichts- und Kontrollrechte.
  • eine hohe Fluktuation bei den Beschäftigten zu berücksichtigen, ...
  • Pensionskasse

Die Pensionskasse ist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwaltungstechnisch höchst einfach abzuwickeln und kann vom Arbeitnehmer problemlos mitgenommen und privat oder mit einem neuen Arbeitgeber sogar aufgestockt werden.

  • den steuerlichen Aufwand zu gestalten und/oder Zusatzerträge zu erzielen, ...
  • Direktzusage.

Bei der Direktzusage können Sie je nach Gestaltung den steuerlichen Aufwand in früheren Perioden geltend machen oder derartigen Aufwand in die Zukunft verschieben.

Bewertung auf einen Blick

AuswahlkriterienPensionskasseRückgedeckte Unterstützungs-
kasse
DirektzusagePensionsfonds
Keine Steuern auf Finanzierungsbeiträge(+)++(+)
Kein Bilanzausweis++-+
Geringer Verwaltungsaufwand++-+
Freie Kapitalanlage--++
Größtmögliche Sicherheit++--
Nach Arbeitgeberwechsel (Fluktation) fortführbar+--+
Steuerliche Gestaltung beim Arbeitgeber--+-
Keine Sozialabgaben auf Finanzierungsbeiträge(+)(+)(+)(+)
Keine Zwangsbeiträge an den PSV+---
Keine Anpassungsverpflichtung des Arbeitgebers+(+)(+)-

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