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Geschlossenes Versorgungswerk

Eine für den Neuzugang geschlossene Versorgungsregelung muss noch über einen sehr langen, häufig 40 - 50 Jahre überdauernden Zeitraum verwaltet werden. Erst nach dem Tod des letzten Hinterbliebenenrentners ist das geschlossene Versorgungswerk tatsächlich ausgelaufen. Diese Aufgabe übernimmt die Hamburger Pensionsverwaltung (HPV), die eine Vielzahl von geschlossenen Versorgungswerken verwaltet und das erforderliche Fachwissen pflegt.

Finanzierungsmittel

Die Auslagerung der Verwaltung kann mit der Auslagerung der Finanzierungsmittel, die zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen erforderlich sind, verbunden werden. Die Finanzierungsmittel können aber auch im Unternehmen verbleiben, und der Arbeitgeber bzw. das Versorgungswerk stellt nur die jeweils für die Rentenauszahlung erforderliche Summe auf einem speziell dafür eingerichteten Treuhandkonto zur Verfügung. Die HPV übernimmt alle mit der Abwicklung zusammenhängenden Aufgaben, beginnend mit der Berechnung der Rente über den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Rentner, den Sozialversicherungsträgern, Gerichten und Behörden bis hin zu möglicherweise erforderlichen Rückforderungen von Renten.
 

Pensionsservice für geschlossene Versorgungwerke

VerwaltungsleistungenBewertung / Beratung
  • Anwärter-/Rentnerbestandsführung
  • Anwartschafts-/Rentenberechnung
  • Lohnsteuerberechnung
  • Kranken-/Pflegeversicherung
  • Rentenauszahlung
  • Auskünfte
  • Versorgungsausgleich
  • Pfändungen, Rückforderungen
  • Bewertung gemäß §§ 4 d, 6 a EStG, IAS
  • Jubiläumsgeldbewertung
  • Sonstige versicherungsmathematischen Bewertungen
  • Meldung an den PSV
  • Hochrechnungen
  • Analyse, (Neu-) Gestaltung geschlossener Versorgungswerke
  • Arbeitsrechtliche Beratung (nur für Mitgliedsunternehmen)