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Hinterbliebenenversorgung

In der Regel schließt die Alterssicherung eine Hinterbliebenenversorgung mit ein.

Witwen- und Witwerrente
Verstirbt der begünstigte Rentner, so erhält die Witwe bzw. der Witwer eine Rente in Höhe von 60 % der bisherigen laufenden Rente. Auch diese Rente wird lebenslang gezahlt, sofern die Witwe bzw. der Witwer nicht wieder heiratet. Im Falle der Wiederverheiratung gibt es möglicherweise eine Abfindung, z.B. bei der Pensionskasse in Höhe von bis zu fünf Jahresrenten.

Waisenrente
Verstirbt der begünstigte Rentner, so erhalten seine Kinder eine Halbwaisenrente in Höhe von 20 % bzw. eine Vollwaisenrente in Höhe von 40 %. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Verzögert sich der Abschluss der Berufsausbildung durch die Erfüllung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, wird bei Versicherungen, die vor dem 01.01.2007 begannen, die Waisenrente über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt.

Einen Antrag auf Hinterbliebenenrente können Sie telefonisch bei der Mitgliederbetreuung stellen: 040 / 280 145 - 0.