|
Druckversion
Hinterbliebenenversorgung
In der Regel schließt die Alterssicherung eine Hinterbliebenenversorgung mit ein.
Witwen- und Witwerrente Verstirbt der begünstigte Rentner, so erhält die Witwe bzw. der Witwer eine Rente in Höhe von 60 % der bisherigen laufenden Rente. Auch diese Rente wird lebenslang gezahlt, sofern die Witwe bzw. der Witwer nicht wieder heiratet. Im Falle der Wiederverheiratung gibt es möglicherweise eine Abfindung, z.B. bei der Pensionskasse in Höhe von bis zu fünf Jahresrenten.
Waisenrente Verstirbt der begünstigte Rentner, so erhalten seine Kinder eine Halbwaisenrente in Höhe von 20 % bzw. eine Vollwaisenrente in Höhe von 40 %. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr, im Falle einer Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Verzögert sich der Abschluss der Berufsausbildung durch die Erfüllung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, wird bei Versicherungen, die vor dem 01.01.2007 begannen, die Waisenrente über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt.
Einen Antrag auf Hinterbliebenenrente können Sie telefonisch bei der Mitgliederbetreuung stellen: 040 / 280 145 - 0.
|
| Beschwerden |
|---|
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
| Stabiles Jahr 2009 |
|---|
| Die Hamburger Pensionskasse von 1905 hat sich auch 2009 erfolgreich behauptet und eine gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhte Nettoverzinsung erzielt. Mehr unter Aktuelles. |
| Steuerabzug mit der Rentenzahlung? |
|---|
| Ein Vorstoß der FDP sorgt gegenwärtig für Aufregung. Sie hat vorgeschlagen, beim Steuerabzug auf Renten zukünftig wie heute schon bei den Löhnen zu verfahren. Wie der Arbeitgeber bei Gehaltszahlungen soll der Versorgungsträger bei Rentenzahlungen die fälligen Steuern von vornherein einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Mehr unter Aktuelles. |
| Rentenbesteuerung |
|---|
| Die Medien verwirren zur Zeit die Rentner zum Thema Besteuerung der Renten. Lesen Sie unter Aktuelles weitere Einzelheiten. |
| Krankenversicherung |
|---|
| Ab 01.07.2009 beträgt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einheitlich 14,9%. |
|