|
Druckversion
Informationspflicht
Anstelle der bisherigen Bescheinigung über die unverfallbare Anwartschaft hat der Arbeitnehmer jetzt generell bei berechtigtem Interesse einen Auskunftsanspruch über die Höhe der bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft und die Höhe des Übertragungswertes.
Die Einschränkung des Auskunftsanspruchs auf ein "berechtigtes Interesse" schützt den Arbeitgeber lediglich vor offensichtlich missbräuchlicher Inanspruchnahme.
Einschätzung:
Unseres Erachtens ist es aus Gründen der Rechtssicherheit weiterhin ratsam, auch unverlangt im Fall des Ausscheidens eine Unverfallbarkeitsbescheinigung zu erstellen und sorgsam abzulegen.
|
Stimmen zur Pensionskasse |
|---|
"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
Frührentner |
|---|
Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
Rente mit 67 |
|---|
2012 beginnt der Einstieg in die Rente mit 67. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
|---|
Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
|