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Insolvenzsicherung - Altersteilzeit
Die Hamburger Pensionsverwaltung (HPV) hat ein in jeder Hinsicht sicheres und zugleich einfaches System der treuhänderischen Sicherung entwickelt. Im Insolvenzfall sorgt die HPV für die Auszahlung des Treuhandvermögens an die begünstigten Arbeitnehmer. Außerdem stellt die HPV Ihnen eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Verfügung, mit der Sie gemäß § 8 a Abs. 3 Altersteilzeitgesetz die vorgeschriebene Nachweispflicht vereinfachen können. Diese Form der Sicherung ist einfacher und kostengünstiger als eine Kreditversicherung oder eine Bürgschaft.
Als weitere Dienstleistung ermittelt die HPV die für Ihre Steuer- und Handelsbilanz erforderlichen Rückstellungen. Rufen Sie uns diesbezüglich an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Folgende Materialien können Sie direkt herunterladen:
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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