Insolvenzsicherung - Altersteilzeit

Unternehmen können ihren Mitarbeitern nach wie vor im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) Vorruhestandsmodelle anbieten. Die staatlichen Erstattungsleistungen nach dem AltTZG für die Aufstockungsbeiträge der Arbeitgeber sind zwar Ende 2009 weggefallen. Die Aufstockungsbeiträge sind aber weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei. Wie bisher müssen Altersteilzeitzusagen gegen Insolvenz abgesichert werden.

Die Hamburger Pensionsverwaltung (HPV) hat ein in jeder Hinsicht sicheres und zugleich einfaches System der treuhänderischen Sicherung entwickelt. Im Insolvenzfall sorgt die HPV für die Auszahlung des Treuhandvermögens an die begünstigten Arbeitnehmer. Außerdem stellt die HPV Ihnen eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Verfügung, mit der die gemäß § 8 a Abs. 3 AltTZG vorgeschriebene Nachweispflicht vereinfacht wird. Diese Form der Sicherung ist einfacher und kostengünstiger als eine Kreditversicherung oder eine Bürgschaft.

Als weitere Dienstleistung ermittelt die HPV die für Ihre Steuer- und Handelsbilanz erforderlichen Rückstellungen. Rufen Sie uns diesbezüglich an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Folgende Materialien können Sie direkt herunterladen:

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