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Kapitalwahlrecht für Kleinrenten
Der Gesetzgeber hat zwar Kapitalabfindungen stark eingeschränkt, ein Kapitalwahlrecht lässt er jedoch unbeschränkt zu. Die Pensionskasse hat ihre Bedingungen entsprechend gestaltet, so dass die Versprechen, die den begünstigten Arbeitnehmern im Zuge der Altersvorsorgetarifverträge gemacht wurden, eingehalten werden können. Damit ist von Seiten der Pensionskasse die Ausübung eines Kleinrentenkapitalwahlrechts vor Rentenbeginn möglich.
Empfehlung:
Sofern Sie betriebliche Versorgungsregelungen haben und Renten über die gesetzliche Grenze hinaus abfinden wollen, prüfen Sie die Einführung eines Kapitalwahlrechtes speziell für Kleinrenten.
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| Bitte beachten Sie: |
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| Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen an diesem Wochenende der Datentransfer und das Vorsorgeportal nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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