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Kapitalwahlrecht für Kleinrenten
Der Gesetzgeber hat zwar Kapitalabfindungen stark eingeschränkt, ein Kapitalwahlrecht lässt er jedoch unbeschränkt zu. Die Pensionskasse hat ihre Bedingungen entsprechend gestaltet, so dass die Versprechen, die den begünstigten Arbeitnehmern im Zuge der Altersvorsorgetarifverträge gemacht wurden, eingehalten werden können. Damit ist von Seiten der Pensionskasse die Ausübung eines Kleinrentenkapitalwahlrechts vor Rentenbeginn möglich.
Empfehlung:
Sofern Sie betriebliche Versorgungsregelungen haben und Renten über die gesetzliche Grenze hinaus abfinden wollen, prüfen Sie die Einführung eines Kapitalwahlrechtes speziell für Kleinrenten.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
Rente mit 67 |
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2012 beginnt der Einstieg in die Rente mit 67. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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