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Kapitalwahlrecht für Kleinrenten

Der Gesetzgeber hat zwar Kapitalabfindungen stark eingeschränkt, ein Kapitalwahlrecht lässt er jedoch unbeschränkt zu. Die Pensionskasse hat ihre Bedingungen entsprechend gestaltet, so dass die Versprechen, die den begünstigten Arbeitnehmern im Zuge der Altersvorsorgetarifverträge gemacht wurden, eingehalten werden können. Damit ist von Seiten der Pensionskasse die Ausübung eines Kleinrentenkapitalwahlrechts vor Rentenbeginn möglich.

Empfehlung:

Sofern Sie betriebliche Versorgungsregelungen haben und Renten über die gesetzliche Grenze hinaus abfinden wollen, prüfen Sie die Einführung eines Kapitalwahlrechtes speziell für Kleinrenten.