Neue Versorgungszusagen

Gestaltung von Versorgungszusagen

Bei der Gestaltung einer neuen Versorgungszusage sollten Sie sich zunächst von den formalrechtlichen Durchführungswegen lösen. Die dort aufgeführten Kombinationen zeigen, dass bei genauerer Betrachtung vielfältige Gestaltungsformen möglich sind, so dass im ersten Schritt ein Finanzierungs- und Leistungsplan ohne Blick auf rechtsförmliche Beschränkungen aufgestellt werden sollte.

Finanzierung und Leistung

Zunächst ist zu überlegen, wer welchen Anteil an der Finanzierung tragen soll und wie diese Finanzierung steuer- und sozialabgabensparend bewerkstelligt werden kann. Anschließend ist das Leistungsspektrum zu bestimmen. Es bietet sich an, das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung zu übernehmen, damit die Versorgungslücke nicht nur in Bezug auf die Altersrente, sondern auch bei vorzeitiger Invalidität und vorzeitigem Tod mit Hinterbliebenen geschlossen wird.

Rentenbausteinsystem

Als weiterer Schritt ist eine in jeder Hinsicht sichere Verknüpfung zwischen Finanzierung und Leistung herzustellen. Unter Zugrundelegung vorsichtiger Annahmen über die sogenannten biometrischen Risiken (z.B. Langlebigkeit, Invalidisierungs- und (Wieder-)Verheiratungswahrscheinlichkeit) und einer ebenso vorsichtigen Annahme über den erzielbaren Zins wird jeder Finanzierungsbaustein in einen angemessenen Rentenbaustein umgewandelt.

Das geschieht in Form einer Leistungstabelle, die für jeden Finanzierungsbaustein nach versicherungsmathematischen Berechnungen den angemessenen Rentenbaustein enthält. Auf diese Weise ist für alle Beteiligten stets berechenbar, welche Leistung für welchen Aufwand erwartet werden kann.

Das richtige Rechtskleid

Erst am Ende der Gestaltung eines neuen Versorgungswerkes steht dann die Suche nach dem richtigen Rechtskleid. Nicht selten wird es eine Kombination aus verschiedenen im Betriebsrentengesetz geregelten Durchführungswegen sein.

Effiziente Verwaltung

Schließlich ist eine effiziente Verwaltung für das aufwandsorientiert konstruierte Versorgungswerk aufzubauen. Auch diese Aufgabe kann losgelöst von der konkreten Rechtsform erarbeitet werden, denn ein genauer Blick auf das so gestaltete Versorgungswerk wird zeigen, dass unabhängig von dem gewählten Durchführungsweg stets die gleichen Aufgaben anfallen:
  • Es müssen definierte Finanzierungsbeiträge erfasst und nach dem vorgegebenen Versorgungsplan bewertet werden.
  • Die Finanzierungsbausteine müssen in eine sichere und ertragreiche Finanzierungsform eingezahlt werden.
  • Die begünstigten Arbeitnehmer müssen über den Stand ihrer Versorgungsanwartschaft informiert werden. 
  • Der Versorgungsplan muss laufend auf seine Stimmigkeit und Kongruenz zwischen Finanzierung und Leistung hin überprüft werden.
  • In der Leistungsphase sind die definierten Leistungen an die Rentner auszuzahlen.

Hand in Hand

Diese Verwaltungsaufgaben können unabhängig von dem für die Versorgungsregelung gewählten Durchführungsweg zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionsverwaltung aufgeteilt werden.

Beispiele aus der Praxis zeigen, dass bei einer genauen Analyse und unter dem Blickwinkel höchstmöglicher Effizienz häufig Tätigkeiten, die herkömmlicherweise beim Arbeitgeber erledigt werden, für eine Ausgliederung sinnvoll sind. Wenn ein externer Finanzierungs- und Durchführungsweg gewählt wurde, kann der Arbeitgeber umgekehrt Tätigkeiten an seine Personalabrechnung anhängen, so dass Synergieeffekte zum Tragen kommen.

Am Ende steht dann die sicher und ertragreich finanzierte, mit einem wirkungsvollen Leistungsplan und einer effizienten Verwaltung ausgestaltete Versorgungszusage.