Impressum     Nutzungsbedingungen  
  Datentransfer     Kontakt     Rentnerportal     Vorsorgeportal  
Druckversion

Rürup-Rente

Begünstigt sind Verträge, die...
ausschließlich lebenslange Rentenleistungen vorsehen,
  • nicht vererbbar,
  • nicht übertragbar,
  • nicht beleihbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar
sind.


Jedem Steuerpflichtigen wird seit 01.01.2005 ein von Jahr zu Jahr steigender, in der Endstufe 20.000 EUR p.a. betragender Sonderausgabenabzug eingeräumt. Dieser Sonderausgabenabzug gilt zunächst für die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile). Je nach Einkommen werden dadurch zwischen 8.000 EUR und 12.000 EUR verbraucht. Der nicht verbrauchte Teil kann zur Finanzierung einer Rürup-Rente verwendet werden.

Der großzügige Sonderausgabenabzug gilt in voller Höhe erst ab dem 01.01.2025. Vorher gelten niedrigere Beiträge. Im Jahr 2009 können vom tatsächlichen Aufwand für die gesetzlichen Beiträge und für Beiträge zu einer Rürup-Rente nur 68 % geltend gemacht werden. Jedes Jahr kommen 2 %-Punkte hinzu.

Empfehlung:

Es liegt auf der Hand, dass die betriebliche Altersversorgung mit ihrer Möglichkeit der begrenzt (§§ 3 Nr. 63, 40b EStG) bzw. unbegrenzt (Direktzusagen, rückgedeckte Unterstützungskassen) steuerfreien Finanzierung attraktiver ist. Die Rürup-Rente hat nur für Selbständige und Freiberufler eine Bedeutung. Für Trägerunternehmen, die Franchise- und Privatisierungsmodelle haben, werden wir daher einen speziellen Rürup-Tarif anbieten. Sofern Sie Interesse haben, sprechen Sie uns bitte an.