Solvency II verhindern

Die EU-Kommission will das neue Aufsichtsregime für Versicherungen auch auf Firmenpensionskassen anwenden, obwohl es den Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung widerspricht. Viele Arbeitgebervertreter und ihre Verbände, Betriebsräte und ihre Gewerkschaften sind aktiv geworden und haben sich zum Beispiel an ihren örtlichen Europa- oder Bundestagsabgeordneten gewandt. 

Das hat gewirkt. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Regierungen aus England, Irland und den Niederlanden genüber der EU-Kommission eine eindeutig ablehnende Stellungnahme abgegeben.  

Zielrichtung Europa
Das ist ein guter Anfang, aber das reicht nicht, zumal die EU-Kommission stur weiter auf dem Weg in Richtung Solvency II marschiert. Mit der Stellungnahme der vier Länder im Rücken, ändert sich die Stoßrichtung der Kampagne. Jetzt sollen verstärkt Europa-Parlamentarier und -Bürokraten angesprochen werden.

Hier können sie für diese Gespräche ein Argumentationspapier und das Anschriftenverzeichnis aller deutschen EU-Abgeordneten herunterladen.

Zielrichtung Bundes- und Landespolitiker
Außerdem soll die Forderung der Arbeitgeberverbände nach einem speziellen Aufsichtsrecht für Pensionskassen und Pensionsfonds aufgegriffen werden, damit ein klares Signal für ein von Solvency II unabhängiges Aufsichtsrecht gesetzt wird.  
Hier können Sie für Gespräche mit Bundes- und Landespolitikern ein Argumentationspapier herunterladen.

Bitte berichten Sie über Ihre Initiativen per E-Mail an service@hhpv.de


Hintergrundinformationen

Hier können Sie eine allgemeine Erläuterung zu Solvency II in der betrieblichen Altersvorsorge herunterladen.

Lesen Sie hier die Eingabe der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände zum eigenen Aufsichtsrecht für Pensionskassen.

Hier lesen Sie die gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, in der Solvency II für die betriebliche Altersvorsorge abgelehnt wird.


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