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Steuern
Die Versteuerung Ihrer Rentenleistung hängt vom Durchführungsweg ab. - Wenn Sie Rentenzahlungen aus einer Unterstützungskassen- oder Direktzusage des Arbeitgebers erhalten, werden die anfallenden Steuern direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In diesen Fällen haben Sie eine Lohnsteuerkarte bei uns hinterlegt oder wurden dazu aufgefordert. Anfang des Folgejahres erhalten Sie von uns automatisch eine Lohnsteuerbescheinigung.
- Wenn Sie Rentenzahlungen aus einer Pensionskassenzusage erhalten, wird Ihnen die Rente ohne Steuerabzug überwiesen. Sie sind verpflichtet, diese Einkünfte in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Über die Höhe der gezahlten Rentenleistung erhalten Sie von uns Anfang des Folgejahres automatisch eine Bescheinigung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuern anfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig (u.a. weitere Einkünfte).
- Welcher Teil der Pensionskassenrente bei der Versteuerung angesetzt wird, hängt davon ab, ob die Beiträge seinerzeit aus bereits versteuertem Einkommen kamen oder unversteuert eingezahlt wurden. Der Anteil der Leistungen, der auf steuerfreien Beiträgen beruht, ist voll zu versteuern; der Anteil der Leistungen der auf versteuerten Beiträgen beruht, ist mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Mit Ertragsanteil wird der Wertzuwachs bezeichnet, der mit den zur Verfügung stehenden Beiträgen am Kapitalmarkt erwirtschaftet und Ihnen in Form von Überschussbeteiligungen zugeschrieben wurde. Vereinfacht handelt es sich um die gutgeschriebene Rendite aus Zinsen und Zinseszinsen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zur Rentenbesteuerung finden Sie hier.
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| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
| Stabiles Jahr 2009 |
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| Die Hamburger Pensionskasse von 1905 hat sich auch 2009 erfolgreich behauptet und eine gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhte Nettoverzinsung erzielt. Mehr unter Aktuelles. |
| Steuerabzug mit der Rentenzahlung? |
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| Ein Vorstoß der FDP sorgt gegenwärtig für Aufregung. Sie hat vorgeschlagen, beim Steuerabzug auf Renten zukünftig wie heute schon bei den Löhnen zu verfahren. Wie der Arbeitgeber bei Gehaltszahlungen soll der Versorgungsträger bei Rentenzahlungen die fälligen Steuern von vornherein einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Mehr unter Aktuelles. |
| Rentenbesteuerung |
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| Die Medien verwirren zur Zeit die Rentner zum Thema Besteuerung der Renten. Lesen Sie unter Aktuelles weitere Einzelheiten. |
| Krankenversicherung |
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| Ab 01.07.2009 beträgt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einheitlich 14,9%. |
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