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Übertragung von Zusagen / Portabilität
Die folgenden Punkte betreffen alle Durchführungswege (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Der Anspruch auf Übertragung (Portabilität) der Versorgungszusage besteht nur für ab 01.01.2005 erteilte Zusagen. Für ältere Zusagen besteht kein Anspruch. Im Einverständnis aller Beteiligten kann die Übertragung gleichwohl vorgenommen werden.
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| Stimmen zur Pensionskasse |
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| "Mit der HPK haben wir eine besonders effiziente Möglichkeit zur Durchführung unserer tariflichen Altersvorsorge gefunden.", Cornelia Becker, Leiterin Arbeitsrecht, Südzucker Gruppe. |
| "Panik" und "Verunsicherung" |
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Mit diesen Worten überschreiben die Financial Times Deutschland und die Börsenzeitung am 13. bzw. 17.8.2010 ihre Artikel über die seit 2008 auf historisch niedrigem Niveau liegenden Zinsen. Mehr unter Aktuelles. |
| Beschwerden |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat die Zahl der bei ihr eingegangenen Beschwerden veröffentlicht. Mehr unter Aktuelles. |
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