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Übertragung von Zusagen / Portabilität
Die folgenden Punkte betreffen alle Durchführungswege (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Der Anspruch auf Übertragung (Portabilität) der Versorgungszusage besteht nur für ab 01.01.2005 erteilte Zusagen. Für ältere Zusagen besteht kein Anspruch. Im Einverständnis aller Beteiligten kann die Übertragung gleichwohl vorgenommen werden.
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Stimmen zur Pensionskasse |
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"Wir setzen in den Marktkauf SB-Warenhäusern weiter auf die HPK." Wolfgang Mücher Geschäftsführer Finanzen EDEKA Minden-Hannover |
Frührentner |
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Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigen, steigt die Zahl der Frührentner. Mehr unter Aktuelles. |
Rente mit 67 |
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2012 beginnt der Einstieg in die Rente mit 67. Mehr unter Aktuelles. |
| Solvency II |
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Das von der EU-Kommission vorangetriebene Solvency II-Regime bedroht die betriebliche Altersversorgung und speziell die deutschen Firmenpensionskassen. Hier lesen Sie, wie sich die Mitgliedsunternehmen der Pensionskassen dagegen wehren. |
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