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Vorruhestandsrente

Der Gesetzgeber hat mit
  • der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 
  • der regelmäßig frühestmöglichen Verrentung ab 63
  • dem Wegfall der Leistungen bei Berufsunfähigkeit für Jahrgänge ab 1961
  • dem Auslaufen der Erstattungsleistung in der Altersteilzeit
  • dem Wegfall der Steuerbegünstigung für Abfindungen
klare Signale gesetzt. Er will die Belastung der gesetzlichen Sozialsysteme durch die verlängerte Lebenserwartung begrenzen. Trotz aller Bemühungen um eine altersgerechte Beschäftigung erreichen ca. 20% der Arbeitnehmer ihr reguläres  Renteneintrittsalter nicht. Der Bedarf für Vorruhestandsmodelle liegt auf der Hand. Unsere Ausarbeitung zeigt, wie im Unternehmen neben oder anstelle der bisherigen Modelle eine betriebliche Vorruhestandsrente installiert werden kann.