Die HPV verwaltet aktuell sieben Pensionskassen, darunter die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) als Branchenpensionskasse für den Handel und die Ernährungswirtschaft. Acht der zehn größten Handelsunternehmen sind Mitglieder der HPK. Die Ernährungswirtschaft hat ihre Pensionskasse Ernährung und Genuss in der HPK als besonderen Abrechnungsverband eingerichtet.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Versorgungseinrichtungen und zur verwaltungstechnischen Abwicklung finden Sie auf der jeweiligen Internetseite.
Wir möchten Sie umfassend über Ihre betriebliche Altersversorgung mit unseren Versorgungseinrichtungen informieren. Zahlreiche Informationen finden Sie bereits auf unseren Internetseiten. Gerne beantworten wir auch Ihre telefonischen und schriftlichen Anfragen.
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen aus den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Allgemeine Informationen zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) |
Pensionskasse für Angestellte der Continental AG VVaG |
Pensionskasse der Mitarbeiter der ehemaligen Frankona Rückversicherungs-AG VVaG |
Hamburger Pensionsfonds PFVaG |
Phoenix Pensionskasse von 1925 VVaG |
Pensionskasse Schenker VVaG |
(Stand 01.01.2020)
Der § 234i bzw. §239 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und diese öffentlich zugänglich machen müssen.
Die vorliegenden Investmentstrategien erläutern die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für
(Stand 31.01.2022)
Die Pensionseinrichtungen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren werden daher in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Diese Berücksichtigung erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung).
Für folgende von der Hamburger Pensionsverwaltung eG betreuten Pensionseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gelten diese Einschätzungen:
Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4 (1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:
„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“
Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtungen deutlich erhöhen. Zudem sind Details der hierfür erforderlichen Vorgehensweise noch ungeklärt. Aus diesen Gründen berücksichtigen die Pensionseinrichtungen nicht die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nach Klärung der offenen Fragen werden die Pensionseinrichtungen eine Überprüfung ihres Standpunktes vornehmen.
(Stand 01.01.2023)
Aufgrund des regelmäßig hohen Auftragsvolumens zum Jahresbeginn und aktuell weiteren Einflüssen kann es ggf. zu einer längeren...
Die Leistungsmitteilungen über gezahlte Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt sind im Frühjahr online verfügbar.
Die Erstellung der...
Traditionell gehört der September den Jahrestagungen der beiden Hamburger Pensionskassen. Am 20....